Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
951.1 ZKBGLCBC CH-ZH

Art. 23 : Kantonalbankgesetz (ZKBG)

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (31 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 23

8 Weitere Bestimmungen über die Organisation enthält das Weitere

Organisationsreglement³.

Bestimmungen

Sechster Abschnitt: Zweigstellen

← Art. 22 Kantonalbankgesetz (ZKBG) Art. 24 →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →