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935.512 CH-ZH

Reglement über die Vorgaben zur kantonalen Taxilampe

6 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Zürich
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Inhaltsübersicht (6)

Gesetzestext (6 Artikel)

Wer über Zürcher Taxibewilligungen verfügt oder mit einem Anwendungs-

Taxi Fahrten mit Abfahrts- und Zielort im Kanton Zürich (Binnen- bereich

fahrten) ausführt, muss sein Fahrzeug mit einer Taxilampe gemäss den

Vorgaben dieses Reglements ausrüsten.

Für die Taxilampe sind die folgenden Masse zu verwenden: Masse

a. Seitenansicht (vgl. Anhang Figur 1)

Vorderseite (A): 174 mm

Rückseite (B): 124 mm

Basis (C): 163 mm

b. Frontansicht (vgl. Anhang Figur 2)

Basis ohne Zusatzbeleuchtung gemäss § 3 (D1): 307 mm

Basis mit Zusatzbeleuchtung gemäss § 3 (D2): 327 mm

1 Die Taxilampe muss gut sichtbar und verkehrssicher auf dem Gestaltung

Fahrzeugdach befestigt werden und ist wie folgt zu gestalten (vgl. An-

hang Figur 3)

a. Vorderseite: Weiss/Blau (Farben des Kantons Zürich)

b. Rückseite: Gelb

c. Beschriftung: «TAXI» in schwarzer Schrift (Google Font Open Sans,

Extra Bold) vertikal und horizontal mittig positioniert

auf der Vorderseite: Schriftgrösse 290 pt mit vertikalem Schrift-

verzug (Faktor 1,436)

auf der Rückseite: Schriftgrösse 250 pt mit vertikalem Schrift-

verzug (Faktor 1,067)

2 Sie darf nicht mit weiteren Angaben versehen werden.

1. 1. 24-123

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935.512

Reglement - Vorgaben zur kantonalen Taxilampe

3 Auf der linken Seite (Frontansicht) kann eine Zusatzbeleuchtung

angebracht werden. Ihre Farbtöne (Grün und Orange) müssen sich von

denjenigen an Lichtsignalanlagen deutlich unterscheiden (vgl. Anhang

Figur 4).

Die Taxilampe muss beleuchtet sein, wenn ein Taxi im Dienst

ist und Fahrgäste aufnehmen kann. Während Pausen und Privatfahr-

ten ist die Taxilampe auszuschalten.

Nach bisherigem kommunalem Recht zulässige Taxilampen

können während längstens zweier Jahre weiterverwendet werden.

Verordnung über den Personentransport mit Taxis und Limousinen

vom 24. Mai 20234 in Kraft.

2

1 OS 78, 532; ABI 2023-09-29.

2 Inkrafttreten: 1. Januar 2024.

3 LS 935.51.

4 LS 935.511.

Reglement - Vorgaben zur kantonalen Taxilampe

Anhang

Masse (§ 2): Figur 1

Figur 2

B

A

C

D3

Gestaltung (§ 3): Figur 3

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D2

D1

Zusatzbeleuchtung (§ 3 Abs. 3): Figur 4

TAXI

TAXI

TAXI

1. 1. 24-123

TAXI

TAXI

3

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