Art. 4 : Verordnung über den Personentransport mit Taxis und Limousinen (PTLV)
Art. 4
1 Mit dem Gesuch sind folgende Angaben bekannt zu geben Taxiausweis
und Unterlagen einzureichen
a. einzu-
a. Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse der Taxi- reichende
Unterlagen
fahrerin oder des Taxifahrers sowie des Unternehmens, bei dem sie
oder er angestellt ist,
b. Führerausweis mit Bewilligung zum berufsmässigen Personentrans-
port (Führerausweis BPT),
c. Nachweis über genügende Sprachkenntnisse gemäss § 5,
1. 1. 24-123
1
935.511 V – Personentransport mit Taxis und Limousinen (PTLV)
d. Strafregisterauszug, der nicht älter als drei Monate ist,
e. Auszug aus dem Informationssystem Verkehrszulassung (IVZ-
Registerauszug), der nicht älter als drei Monate ist,
f. Erklärung der Taxifahrerin oder des Taxifahrers, dass sie oder er in
den letzten fünf Jahren nicht wiederholt wegen Verfehlungen im
Zusammenhang mit der Berufsausübung im Taxigewerbe verzeigt
oder verurteilt wurde, unter Angabe allfälliger Verzeigungen und
Verurteilungen während dieses Zeitraums,
g. aktuelles Passfoto.
2 Das Amt kann weitere Auskünfte und Unterlagen verlangen, so-
weit diese für die Prüfung des Gesuchs erforderlich sind.