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Art. 3 : Verordnung über den Personentransport mit Taxis und Limousinen (PTLV)

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Art. 3

1 Taxiausweise, Taxifahrzeugbewilligungen und Zusatzbewil- Gesuche

ligungen werden vom Amt auf Gesuch hin erteilt.

2 Die Gesuche sind spätestens 14 Tage vor dem Zeitpunkt einzu-

reichen, ab dem die Taxidienste ausgeführt oder angeboten werden.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

SK 2024 432 · be (Art. 3 VGS)
Appeal on Double Jeopardy for Licensed Gambling Offenses
Cited in the dispositive (III) as part of the legal framework applied for the conviction that remained legally binding.