935.511
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CH-ZH
Art. 22 : Verordnung über den Personentransport mit Taxis und Limousinen (PTLV)
Art. 22
Abs. 1 PTLG werden folgende Gebühren erhoben
a. Prüfung der Gesuche um Erteilung und Erneuerung
des Taxiausweises
Fr. 80-200
b. Prüfung der Gesuche um Erteilung der Taxifahrzeug-
bewilligung
Fr. 40-80
c. Ausstellung der Plakette
Fr. 40
Fr. 30
d. Registereinträge
e. Ausstellung eines neuen Taxiausweises, einer neuen
Taxifahrzeugbewilligung oder einer neuen Plakette
bei Verlust, Diebstahl, Zerstörung oder Änderung
während laufender Gültigkeitsdauer
Fr. 20
2 Die Gebührenordnung für die Verwaltungsbehörden vom 30. Juni
19664 ist ergänzend anwendbar.
F. Übergangsbestimmungen