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Art. 22 : Verordnung über den Personentransport mit Taxis und Limousinen (PTLV)

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Art. 22

Abs. 1 PTLG werden folgende Gebühren erhoben

a. Prüfung der Gesuche um Erteilung und Erneuerung

des Taxiausweises

Fr. 80-200

b. Prüfung der Gesuche um Erteilung der Taxifahrzeug-

bewilligung

Fr. 40-80

c. Ausstellung der Plakette

Fr. 40

Fr. 30

d. Registereinträge

e. Ausstellung eines neuen Taxiausweises, einer neuen

Taxifahrzeugbewilligung oder einer neuen Plakette

bei Verlust, Diebstahl, Zerstörung oder Änderung

während laufender Gültigkeitsdauer

Fr. 20

2 Die Gebührenordnung für die Verwaltungsbehörden vom 30. Juni

19664 ist ergänzend anwendbar.

F. Übergangsbestimmungen

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