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Art. 6 : Gesetz über die Geschäftsagenten, Liegenschaftenvermittler und Privatdetektive

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Art. 6

Das Verbot ergeht auf bestimmte Zeit oder auf Lebensdauer

und darf nur binnen folgender Fristen ausgesprochen werden

a. im Falle strafrechtlicher Verurteilung bis zum Ablauf von fünf

Jahren seit Erstehung der Freiheitsstrafe oder bei bedingter Entlas-

sung bis zum Ablauf von drei Jahren seit Beendigung der Probezeit

oder bei Gewährung des bedingten Strafvollzuges innerhalb der

Probezeit,

b. bei Vorliegen wichtiger Gründe im Sinne von § 5 lit. b innert fünf

Jahren seit ihrem Eintritt.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (2)

B-5192/2013 (Art. 6 LPSP)
TI CENTRO FUNERARIO Trademark Cancellation Appeal
Ground for ordering the cancellation of the trademark for products in classes 6 and 19 due to potential confusion with Cantonal signs and misleading implications about official relations.
BVGE-2015-12 (Art. 6 LPSP)
Trademark Registration of Canton Emblem and Abbreviation Invalid for Products, Not Necessarily for Services
The court used this article to argue that the abbreviation 'ti' combined with the canton's emblem risks confusion and misleads regarding official relations with the canton, thus prohibiting registration for products.