935.21
JFTGLPRJFLPGCS
CH-ZH
Art. 8 : Gesetz über den Jugendschutz bei öffentlichen Filmvorführungen und Trägermedien (JFTG)
Art. 8
1 Der Anbieter bringt auf Trägermedien den Hinweis auf die Pflichten des
anerkannte Altersfreigabe an. Ohne einen Hinweis ist das Träger- Anbieters
medium ab 18 Jahren freigegeben.
2 Er darf das Trägermedium Minderjährigen, die das festgelegte
Alter nicht erreicht haben, nicht zugänglich machen.
D. Sanktionen