Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
935.21 JFTGLPRJFLPGCS CH-ZH

Art. 5 : Gesetz über den Jugendschutz bei öffentlichen Filmvorführungen und Trägermedien (JFTG)

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Art. 5

Der Regierungsrat kann mit anderen Kantonen Vereinba-

rungen über die Zusammenarbeit im Bereich des Kinder- und Jugend-

medienschutzes schliessen.

Zutrittsalter

Pflichten des

Veranstalters

B. Öffentliche Filmvorführungen

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