935.21
JFTGLPRJFLPGCS
CH-ZH
Art. 5 : Gesetz über den Jugendschutz bei öffentlichen Filmvorführungen und Trägermedien (JFTG)
Art. 5
Der Regierungsrat kann mit anderen Kantonen Vereinba-
rungen über die Zusammenarbeit im Bereich des Kinder- und Jugend-
medienschutzes schliessen.
Zutrittsalter
Pflichten des
Veranstalters
B. Öffentliche Filmvorführungen