Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung

Art. 39

1 Mit Busse wird bestraft:5

a. wer als verantwortliche Person eine gastgewerbliche Tätigkeit oder

den Handel mit alkoholhaltigen Getränken im Klein- und Mittel-

verkauf ohne Patent ausübt,

b. wer als verantwortliche Person die Patentbefugnisse überschreitet,

die Schliessungsstunde nicht beachtet oder die gesetzlichen Anfor-

derungen an die Betriebsführung verletzt,

c. wer als Gast den Anordnungen der verantwortlichen Person zur

Einhaltung von Ruhe, Ordnung und guter Sitte keine Folge leistet

oder sich als nicht beherbergter Gast während der Schliessungszeit

in einem gastgewerblichen Betrieb aufhält.

2 Verwaltungsrechtliche Massnahmen bis zum Patententzug kön-

nen unabhängig vom Ausgang eines Strafverfahrens angeordnet wer-

den.

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