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923.721 CH-ZH

Art. 21 : Ausführungsbestimmungen über die Fischerei im Zürichsee und Obersee

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Art. 21

1 Die Kantone erteilen höchstens folgende Berufsfischerei-

Bewilligungen Bewilligungen

Zürich

12

Schwyz

8

St. Gallen

4

2 Die erteilten Bewilligungen werden der Fischereikommission mit-

geteilt.

4

Fischerei im Zürichsee und Obersee – Ausführungsbestimmungen 923.721

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