923.721
CH-ZH
Art. 21 : Ausführungsbestimmungen über die Fischerei im Zürichsee und Obersee
Art. 21
1 Die Kantone erteilen höchstens folgende Berufsfischerei-
Bewilligungen Bewilligungen
Zürich
12
Schwyz
8
St. Gallen
4
2 Die erteilten Bewilligungen werden der Fischereikommission mit-
geteilt.
4
Fischerei im Zürichsee und Obersee – Ausführungsbestimmungen 923.721