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Art. 1 : Beschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung vom 12. Juni 2014 zur Aufhebung des Viehhandelskonkordats

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Art. 1

Die Interkantonale Übereinkunft über den Viehhandel

(Viehhandelskonkordat) vom 13. September 1943 wird aufgehoben.

Beschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung vom 12. Juni 2014 zur Aufhebung des Viehhandelskonkordats Art. 2 →

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