915.2
CH-ZH
Art. 5 : Interkantonale Vereinbarung über Beiträge der Kantone an die Kosten des Unterrichtes in der landwirtschaftlichen und bäuerlichhauswirtschaftlichen Berufsbildung (Landwirtschaftliche Schulgeldvereinbarung)
: Landwirtschaftliche Schulgeldvereinbarung
Art. 5 : Landwirtschaftliche Schulgeldvereinbarung
Fürstentum Liechtenstein
Dieser Vereinbarung kann auch das Fürstentum Liechtenstein bei-
treten. Ihm stehen alle Rechte und Pflichten der anderen Verein-
barungspartner zu.
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Interkantonale Vereinbarung über Beiträge der Kantone an die Kosten des Unterrichtes in der landwirtschaftlichen und bäuerlichhauswirtschaftlichen Berufsbildung (Landwirtschaftliche Schulgeldvereinbarung)
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