Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
910.11 LVOAGROAG CH-ZH

Art. 51 : Landwirtschaftsverordnung (LV)

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (56 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 51

Das ALN führt eine Fachstelle Biolandbau. Sie hat insbeson-

dere folgende Aufgaben

a. Sie prüft Gesuche für Beiträge an die Umstellung von Landwirt-

schaftsbetrieben auf biologische Bewirtschaftung.

b. Sie berät Betriebe in Sachen Biolandbau.

← Art. 50 Landwirtschaftsverordnung (LV) Art. 52 →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →