910.11
LVOAGROAG
CH-ZH
Art. 51 : Landwirtschaftsverordnung (LV)
Art. 51
Das ALN führt eine Fachstelle Biolandbau. Sie hat insbeson-
dere folgende Aufgaben
a. Sie prüft Gesuche für Beiträge an die Umstellung von Landwirt-
schaftsbetrieben auf biologische Bewirtschaftung.
b. Sie berät Betriebe in Sachen Biolandbau.