910.11
LVOAGROAG
CH-ZH
Art. 38 : Landwirtschaftsverordnung (LV)
Art. 38
1 Das ALN führt eine Fachstelle Rebbau.
2 Diese hat insbesondere folgende Aufgaben
a. Sie führt den Rebbaukataster gemäss Art. 4 Weinverordnung.
b. Sie führt und veröffentlicht die Zürcher Rebbau- und Weinbaustatis-
tik.
Rebfläche
Bewilligungs-
pflicht
Meldepflicht
Massnahmen
bei Schädlings-
befall
Roden von
Rebflächen
B. Rebpflanzungen