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Art. 38 : Landwirtschaftsverordnung (LV)

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Art. 38

1 Das ALN führt eine Fachstelle Rebbau.

2 Diese hat insbesondere folgende Aufgaben

a. Sie führt den Rebbaukataster gemäss Art. 4 Weinverordnung.

b. Sie führt und veröffentlicht die Zürcher Rebbau- und Weinbaustatis-

tik.

Rebfläche

Bewilligungs-

pflicht

Meldepflicht

Massnahmen

bei Schädlings-

befall

Roden von

Rebflächen

B. Rebpflanzungen

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