910.11
LVOAGROAG
CH-ZH
Art. 26 : Landwirtschaftsverordnung (LV)
Art. 26
Das ALN kann für Trägerschaften gemäss § 49 Abs. 2 LG die Durchführung
öffentliche Auflage für die Strukturverbesserungsmassnahmen durch der öffentlichen
führen.
Auflage