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Art. 24 : Landwirtschaftsverordnung (LV)

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Art. 24

Für das Darlehen wird ein Termin zur Rückzahlung nach b. Rückzahlung

den Verhältnissen der Empfängerin oder des Empfängers festgelegt, an

dem es ohne Aufforderung zurückzuzahlen ist. Eine Erstreckung des

Termins ist mit schriftlicher Bewilligung des ALN möglich.

Vor Ablauf des Termins kann das Darlehen aus wichtigen Grün-

den, namentlich wegen Verletzung öffentlich-rechtlicher Eigentums-

beschränkungen, gekündigt werden.

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