910.11
LVOAGROAG
CH-ZH
Art. 19 : Landwirtschaftsverordnung (LV)
Art. 19
Hat der Kanton einen Anspruch auf die Rückforderung von
Staatsbeiträgen, erteilt das ALN notwendige Bewilligungen erst nach
deren Rückzahlung.
Beitrags-
kürzung,
Projekt-
änderung