Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
910.11 LVOAGROAG CH-ZH

Art. 16 : Landwirtschaftsverordnung (LV)

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (56 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 16

Es können folgende Subventionen ausgerichtet werden

a. an die Kosten von Schauen und Ausstellungsmärkten für Rindvieh,

b. an die Kosten von Ausstellungen und Ausstellungsmärkten für

Pferde, Kleinvieh, Geflügel und Kaninchen,

c. zur Förderung der Bienenzucht den Bienenzuchtvereinen.

4. Abschnitt: Strukturverbesserungen

A. Allgemeine Bestimmungen

Pauschalbeitrag

← Art. 15 Landwirtschaftsverordnung (LV) Art. 17 →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →