910.11
LVOAGROAG
CH-ZH
Art. 16 : Landwirtschaftsverordnung (LV)
Art. 16
Es können folgende Subventionen ausgerichtet werden
a. an die Kosten von Schauen und Ausstellungsmärkten für Rindvieh,
b. an die Kosten von Ausstellungen und Ausstellungsmärkten für
Pferde, Kleinvieh, Geflügel und Kaninchen,
c. zur Förderung der Bienenzucht den Bienenzuchtvereinen.
4. Abschnitt: Strukturverbesserungen
A. Allgemeine Bestimmungen
Pauschalbeitrag