Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
910.11 LVOAGROAG CH-ZH

Art. 14 : Landwirtschaftsverordnung (LV)

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (56 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 14

1 Für Rindvieh finden die kantonalen Prämierungen an den Rindvieh-

kantonalen zentralen, den regionalen und den örtlichen Schauen statt. schauen

2 Das ALN bezeichnet aus den Mitgliedern der Schaukommission

Expertinnen und Experten für das Grossvieh. Diese beurteilen die Tiere

an den kantonalen zentralen, den regionalen und den örtlichen Schauen.

← Art. 13 Landwirtschaftsverordnung (LV) Art. 15 →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →