910.11
LVOAGROAG
CH-ZH
Art. 14 : Landwirtschaftsverordnung (LV)
Art. 14
1 Für Rindvieh finden die kantonalen Prämierungen an den Rindvieh-
kantonalen zentralen, den regionalen und den örtlichen Schauen statt. schauen
2 Das ALN bezeichnet aus den Mitgliedern der Schaukommission
Expertinnen und Experten für das Grossvieh. Diese beurteilen die Tiere
an den kantonalen zentralen, den regionalen und den örtlichen Schauen.