910.11
LVOAGROAG
CH-ZH
Art. 11 : Landwirtschaftsverordnung (LV)
Art. 11
Zur Einsprache gegen den vereinbarten Pachtzins für ein- Einsprache
zelne Grundstücke gemäss Art. 43 LPG ist das ALN berechtigt. Die Bau- gegen
direktion entscheidet über die Einsprache.
übersetzte
Pachtzinse
3. Abschnitt: Tierzucht