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Art. 94 : Landwirtschaftsgesetz (LG)

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Art. 94

1 Dienstbarkeiten, Grundlasten, vorgemerkte und angemerkte Neuordnung

Rechte, welche infolge der Zusammenlegung nutzlos werden, erlöschen der Rechte an

ohne Rücksicht auf bestehende Pfandrechte.

2 Über die Änderungen in den Eigentumsverhältnissen und die

Rechte an den neuen Grundstücken ist zuhanden des Grundbuchamts

ein Nachweis zu erstellen.

Grundstücken

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

B-5787/2012 (§ 94 Abs. 1 LwG LU)
Quince Tree Removal Upheld Due to Fire Blight Risk to Commercial Orchard
Confers jurisdiction to the Federal Administrative Court for appeals concerning cantonal agricultural law.