910.1
LGLAGR
CH-ZH
Art. 94 : Landwirtschaftsgesetz (LG)
Art. 94
1 Dienstbarkeiten, Grundlasten, vorgemerkte und angemerkte Neuordnung
Rechte, welche infolge der Zusammenlegung nutzlos werden, erlöschen der Rechte an
ohne Rücksicht auf bestehende Pfandrechte.
2 Über die Änderungen in den Eigentumsverhältnissen und die
Rechte an den neuen Grundstücken ist zuhanden des Grundbuchamts
ein Nachweis zu erstellen.
Grundstücken
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)
B-5787/2012 (§ 94 Abs. 1 LwG LU)
Quince Tree Removal Upheld Due to Fire Blight Risk to Commercial Orchard
Confers jurisdiction to the Federal Administrative Court for appeals concerning cantonal agricultural law.