Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
910.1 LGLAGR CH-ZH

Art. 87 : Landwirtschaftsgesetz (LG)

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (179 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 87

1 Die wichtigsten Vorkehren bei der Durchführung der Zu- Wichtigste

sammenlegung sind

Vermessung und Bereinigung des alten Besitzstands,

Boden- und Bestandesbewertung (Bonitierung),

Projektierung des Wegnetzes und der Entwässerungen,

Neuzuteilungsentwurf mit Angabe der Flächen und Werte,

Kostenverleger.

2 Die Ergebnisse dieser und weiterer wichtiger Vorkehren werden

öffentlich aufgelegt; es kann dagegen Einsprache erhoben werden.

3 Vor der Erstellung des Neuzuteilungsentwurfs ist den Grund-

eigentümern Gelegenheit zur Wunschäusserung zu bieten.

← Art. 86 Landwirtschaftsgesetz (LG) Art. 88 →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

VPB 668-2001-1909 (Art. 87 et ss. LAgr)
Agricultural Subsidies: Direct Beneficiaries and Data Challenges
Cited as the legal basis for contributions towards structural improvements in agriculture.