910.1
LGLAGR
CH-ZH
Art. 87 : Landwirtschaftsgesetz (LG)
Art. 87
1 Die wichtigsten Vorkehren bei der Durchführung der Zu- Wichtigste
sammenlegung sind
Vermessung und Bereinigung des alten Besitzstands,
Boden- und Bestandesbewertung (Bonitierung),
Projektierung des Wegnetzes und der Entwässerungen,
Neuzuteilungsentwurf mit Angabe der Flächen und Werte,
Kostenverleger.
2 Die Ergebnisse dieser und weiterer wichtiger Vorkehren werden
öffentlich aufgelegt; es kann dagegen Einsprache erhoben werden.
3 Vor der Erstellung des Neuzuteilungsentwurfs ist den Grund-
eigentümern Gelegenheit zur Wunschäusserung zu bieten.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)
VPB 668-2001-1909 (Art. 87 et ss. LAgr)
Agricultural Subsidies: Direct Beneficiaries and Data Challenges
Cited as the legal basis for contributions towards structural improvements in agriculture.