901.2
CH-ZH
Art. 4 : Gesetz über die steuerbegünstigten Arbeitsbeschaffungsreserven
Art. 4
1 Die jährlichen Einlagen in die Arbeitsbeschaffungsreserven Bemessung
gelten bei den direkten Steuern als geschäftsmässig begründete Auf- der Steuer-
wendungen.
2 Die Arbeitsbeschaffungsreserven sind steuerrechtlich den offenen
Reserven gleichgestellt, die aus versteuertem Einkommen oder Rein-
ertrag gebildet werden.
vergünstigung