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Art. 13 : Gesetz über die steuerbegünstigten Arbeitsbeschaffungsreserven

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Art. 13

Dieses Gesetz untersteht der Volksabstimmung. Es tritt am

1. Januar 1989 in Kraft.

2

1 OS 50, 473.

2 LS 631.1.

3 Aufgehoben; OS 39, 218 und GS VII, 3.

4 LS 901.21.

5 SR 823.33.

6 Text siehe OS 50, 474.

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