Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
901.2 CH-ZH

Gesetz über die steuerbegünstigten Arbeitsbeschaffungsreserven

11 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Zürich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Inhaltsübersicht (11)

Gesetzestext (11 Artikel)

1 Zur Bildung von Reserven sind Unternehmen mit mindes- Berechtigte

tens 20 Arbeitnehmern berechtigt.

2 Der Regierungsrat kann in Anwendung von Art. 2 Abs. 2 des

Bundesgesetzes Unternehmen mit weniger Arbeitnehmern zur Bildung

von Reserven berechtigen.

Unternehmen

1 Die jährliche Einlage beträgt höchstens 15% der bundesrecht- Jährliche

lichen Berechnungsgrundlage. Erreicht dieser Anteil nicht Fr. 10 000, Einlage und

darf das Unternehmen die Einlage nicht vornehmen.

2 Die Reserven dürfen 20% der massgebenden jährlichen Lohn-

summe im Sinne der AHV-Gesetzgebung nicht übersteigen.

Höchstbestand

1 Die jährlichen Einlagen in die Arbeitsbeschaffungsreserven Bemessung

gelten bei den direkten Steuern als geschäftsmässig begründete Auf- der Steuer-

wendungen.

2 Die Arbeitsbeschaffungsreserven sind steuerrechtlich den offenen

Reserven gleichgestellt, die aus versteuertem Einkommen oder Rein-

ertrag gebildet werden.

vergünstigung

1 Kanton und Gemeinden besteuern den aufgelösten Reserven- Nachträgliche

betrag, wenn das Unternehmen

Besteuerung

a. den Verwendungsnachweis nicht ordnungsgemäss erbringt;

b. die Betriebstätigkeit in der Schweiz einstellt.

2 Vom aufgelösten Reservenbetrag ist getrennt vom übrigen Ein-

kommen oder Ertrag eine volle Jahressteuer zum Höchstsatz geschul-

det. Die Verrechnung mit Verlusten aus dem laufenden oder aus frü-

heren Geschäftsjahren ist ausgeschlossen.

Das Verfahren über die Festsetzung der Steuervergünstigung Anwendung

und die nachträgliche Besteuerung richten sich nach den Bestimmun- des

gen des Steuergesetzes2.

Steuergesetzes

Wer unrechtmässig eine Steuervergünstigung erlangt, wird Straf-

nach den Strafbestimmungen des Steuergesetzes² beurteilt.

bestimmung

1.4.09-64

1

901.2 Gesetz über die steuerbegünstigten Arbeitsbeschaffungsreserven

Vollzug § 8. Eine Verordnung4 regelt die Einzelheiten, insbesondere die

Zusammenarbeit zwischen den Behörden des Kantons und des Bundes.

Verhältnis

zum bisherigen

Recht

Führt das Unternehmen Arbeitsbeschaffungsmassnahmen

durch, muss es vorab die nach dem bisherigen Recht gebildeten Arbeits-

beschaffungsreserven verwenden.

Änderung

bisherigen

Rechts

schaffungsreserven der privaten Wirtschaft vom 5. Oktober 1952 auf,

sobald alle nach bisherigem Recht gebildeten Arbeitsbeschaffungs-

reserven aufgelöst oder verwendet sind.

Erstmalige

Anwendung

1 Dieses Gesetz findet erstmals Anwendung auf die Ein-

schätzungen für das Steuerjahr 1989.

2 Reserven nach diesem Gesetz können erstmals für die in das Jahr

1988 fallenden Geschäftsabschlüsse gebildet werden.

Inkrafttreten

Dieses Gesetz untersteht der Volksabstimmung. Es tritt am

1. Januar 1989 in Kraft.

2

1 OS 50, 473.

2 LS 631.1.

3 Aufgehoben; OS 39, 218 und GS VII, 3.

4 LS 901.21.

5 SR 823.33.

6 Text siehe OS 50, 474.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →