862.11
CH-ZH
Art. 17 : Vollzugsbestimmungen für die Gebäudeversicherung
Art. 17
Die Gebühren für Neu- und Einzelschätzungen betragen Kosten
Fr. 40 bis Fr. 3000 pro Gebäude. Bei ausserordentlichem Arbeitsauf-
wand kann die Gebühr bis zum doppelten Betrag erhöht werden. Bei
Schätzungen von Umbauten mit besonders geringem Arbeitsaufwand
kann die Gebühr auf die Hälfte reduziert werden.