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Art. 17 : Vollzugsbestimmungen für die Gebäudeversicherung

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Art. 17

Die Gebühren für Neu- und Einzelschätzungen betragen Kosten

Fr. 40 bis Fr. 3000 pro Gebäude. Bei ausserordentlichem Arbeitsauf-

wand kann die Gebühr bis zum doppelten Betrag erhöht werden. Bei

Schätzungen von Umbauten mit besonders geringem Arbeitsaufwand

kann die Gebühr auf die Hälfte reduziert werden.

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