862.1
GEBVGLABLASSED
CH-ZH
Art. 32 : Gesetz über die Gebäudeversicherung (GebVG)
Art. 32
1 Der Eigentümer trägt die Kosten von Neu- und Einzel- Schätzungs-
schätzungen.
kosten
2 Revisionsschätzungen und Schätzungen, die von der Anstalt ver-
anlasst werden, sind kostenlos.