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862.1 GEBVGLABLASSED CH-ZH

Art. 32 : Gesetz über die Gebäudeversicherung (GebVG)

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Art. 32

1 Der Eigentümer trägt die Kosten von Neu- und Einzel- Schätzungs-

schätzungen.

kosten

2 Revisionsschätzungen und Schätzungen, die von der Anstalt ver-

anlasst werden, sind kostenlos.

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