862.1
GEBVGLABLASSED
CH-ZH
Art. 30 : Gesetz über die Gebäudeversicherung (GebVG)
Art. 30
Die Kreisschätzer erstellen über die Schätzung ein Proto- Schätzungs-
protokoll
Die Kreisschätzer erstellen über die Schätzung ein Proto- Schätzungs-
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