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862.1 GEBVGLABLASSED CH-ZH

Art. 1 : Gesetz über die Gebäudeversicherung (GebVG)

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Art. 1

8 Die Gebäudeversicherung ist eine selbstständige öffentlich- Rechtsform

rechtliche Anstalt mit Sitz in Zürich.

Gesetz über die Gebäudeversicherung (GebVG) Art. 2 →

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