Tarifordnung für den Bezug von Alarmierungskomponenten der GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich und Alarmierungsdienstleistungen der Einsatzleitzentrale (ELZ) (ELZ)
Inhaltsübersicht (6)
Gesetzestext (6 Artikel)
¹ Die Tarifordnung bestimmt, welche Kosten den Partnerorga- Anwendungs-
nisationen und Privaten gemäss § 15 Abs. 2 der Feuerwehrverordnung bereich
für von der GVZ zur Verfügung gestellte Alarmierungskomponenten
und -dienstleistungen auferlegt werden. Die Tarifordnung gilt sinngemäss
für den Bezug von zusätzlichen Pagern der Feuerwehr für die Wahrneh-
mung von Dienstleistungsaufgaben sowie zusätzlichen Reservepagern.
2 Die Tarifordnung findet keine Anwendung, wenn die Kosten in
einer Leistungsvereinbarung mit der GVZ geregelt sind.
3 Die GVZ regelt die Voraussetzungen zur Finanzierung der Alar-
mierungskomponenten für die Erstalarmierung der Feuerwehr in einer
separaten Weisung.
berechtigung
2 Die Rechnungstellung durch die GVZ erfolgt jährlich jeweils im
Oktober des laufenden Jahres. Für angebrochene Monate erfolgt die und Rechnung-
Rechnungstellung anteilmässig.
stellung
¹ Anspruchsberechtigte Stelle gegenüber den Bezügern gemäss Anspruchs-
Jährliche Pager- und Verwaltungskosten
Miete des Pagers (inkl. Ladegerät und Abonnement)
Verwaltungskosten (inkl. Programmierung GVZ-RIC
sowie Mutationen)
Total
Tarif
Alarmierungs-
pro Teilnehmer komponenten
Fr. 324.00
Fr. 36.00
Fr. 360.00
1.4.19-104
1
861.34
Tarifordnung Alarmierung
Nutzungskosten
pro Fall
Pager-Ruf (GVZ-RIC)
Fr. 0.50
Ersatz verlorener oder zerstörter Pager
Fr. 250.00
Reinigung verschmutzter Pager oder Zubehör bei Rücksendung
Fr. 25.00
Sonderprogrammierung Pager (nicht GVZ-RIC)
Fr. 100.00
Zubehör und Ersatzteile
Preisliste GVZ
Kosten für den
Bezug von
Alarmierungs-
dienstleistun-
gen der ELZ
Jährliche Lizenzkosten
Für die Alarmierungsdienstleistungen der Einsatzleitzentrale
(ELZ) werden folgende Kosten in Rechnung gestellt
Feuerwehr-Administrations-System (FAS)
pro Organisation
Lizenzkosten FAS
Fr. 195.00
Jährliche Kosten Alarmierungsdienstleistungen der ELZ
pro Teilnehmer
Kostenanteil ELZ (Pager- und SMS-Alarmierung) inkl. Transfer
auf Pager- und SMS-Gateway ab Einsatzleitsystem und Rückfall-
ebene Telefonalarmierung
Fr. 30.00
Ist ein Teilnehmer in mehreren Organisationen, so wird der
Kostenanteil derjenigen Organisation in Rechnung gestellt,
in der er mit dem Status «Primär» eingeteilt ist.
Kostenanteil ELZ Telefonkonferenz (TK) und Autonome Konferenz (AK)
TK mit Gesprächsbeteiligung der ELZ
Fr. 264.00
AK ohne Gesprächsbeteiligung der ELZ
Fr. 120.00
Ist ein Teilnehmer derselben Organisation in mehrere TK oder AK
eingeteilt, so wird dessen Kostenanteil nur einmal in Rechnung gestellt.
Inkraftsetzung
2
1 OS 74, 168; Begründung siehe ABI 2018-12-21.
2 LS 682.
3 LS 861.1.
4 LS 861.2.