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861.33 CH-ZH

Tarifordnung für die Aufschaltung der Alarmkriterien von Gefahrenmeldeanlagen auf die Einsatzleitzentrale der Feuerwehr

4 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Zürich
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Gesetzestext (4 Artikel)

Die Tarifordnung bestimmt, welche Kosten der Eigentümerin Anwendungs-

oder dem Eigentümer einer Gefahrenmeldeanlage (GMA) für die Auf- bereich

schaltung von Alarmkriterien auf die Einsatzleitzentrale der Feuerwehr

(ELZ) auferlegt werden. Als GMA bezeichnet werden Brandmelde-

und Sprinkleranlagen sowie Spezialanlagen (Gaswarnanlagen, Lift- und

Wasseralarme, Handtaster oder Notausschalter).

Anspruchsberechtigte Stelle gegenüber der Eigentümerin oder Anspruchs-

dem Eigentümer einer GMA ist die GVZ Gebäudeversicherung Kan- berechtigung

ton Zürich.

¹ Für die Aufschaltung von Neuanlagen werden 400 Franken Aufschalt-

verrechnet.

gebühren GMA

pro Alarmüber-

mittlungsanlage

2 Die Rechnungstellung der GVZ erfolgt mit der ersten Jahresrech-

nung der Alarmierungskosten.

¹ Die GVZ legt folgende jährlich wiederkehrenden Alarmie- Jahresgebühr

rungsgebühren pro Alarmübertragungsanlage fest

- Alarmübertragungsanlagen

mit 1-3 Kriterien

- Alarmübertragungsanlagen

ab 4 Kriterien

300 Franken pro Kriterium

1200 Franken

2 Die jährlichen Alarmierungskosten sind der GVZ auch dann ge-

schuldet, wenn die Anlage unterjährig deaktiviert wurde.

1.4.18-100

1

861.33 Tarifordnung für die Aufschaltung der Alarmkriterien

Inkraftsetzung § 5. Dieser Tarif tritt am 1. April 2018 in Kraft.

1 OS 73, 153; Begründung siehe ABI 2018-02-23.

2 LS 682.

3 LS 861.1.

4 LS 861.2.

2

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