Tarifordnung für die Aufschaltung der Alarmkriterien von Gefahrenmeldeanlagen auf die Einsatzleitzentrale der Feuerwehr
Gesetzestext (4 Artikel)
Die Tarifordnung bestimmt, welche Kosten der Eigentümerin Anwendungs-
oder dem Eigentümer einer Gefahrenmeldeanlage (GMA) für die Auf- bereich
schaltung von Alarmkriterien auf die Einsatzleitzentrale der Feuerwehr
(ELZ) auferlegt werden. Als GMA bezeichnet werden Brandmelde-
und Sprinkleranlagen sowie Spezialanlagen (Gaswarnanlagen, Lift- und
Wasseralarme, Handtaster oder Notausschalter).
Anspruchsberechtigte Stelle gegenüber der Eigentümerin oder Anspruchs-
dem Eigentümer einer GMA ist die GVZ Gebäudeversicherung Kan- berechtigung
ton Zürich.
¹ Für die Aufschaltung von Neuanlagen werden 400 Franken Aufschalt-
verrechnet.
gebühren GMA
pro Alarmüber-
mittlungsanlage
2 Die Rechnungstellung der GVZ erfolgt mit der ersten Jahresrech-
nung der Alarmierungskosten.
¹ Die GVZ legt folgende jährlich wiederkehrenden Alarmie- Jahresgebühr
rungsgebühren pro Alarmübertragungsanlage fest
- Alarmübertragungsanlagen
mit 1-3 Kriterien
- Alarmübertragungsanlagen
ab 4 Kriterien
300 Franken pro Kriterium
1200 Franken
2 Die jährlichen Alarmierungskosten sind der GVZ auch dann ge-
schuldet, wenn die Anlage unterjährig deaktiviert wurde.
1.4.18-100
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861.33 Tarifordnung für die Aufschaltung der Alarmkriterien
Inkraftsetzung § 5. Dieser Tarif tritt am 1. April 2018 in Kraft.
1 OS 73, 153; Begründung siehe ABI 2018-02-23.
2 LS 682.
3 LS 861.1.
4 LS 861.2.
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