861.32
CH-ZH
Art. 5 : Tarifordnung für die Aufwendungen von Feuerwehreinsätzen bei Verkehrsunfällen und Fahrzeugbränden
Art. 5
1 Für den Einsatz von Verbrauchsmaterial werden die Kosten
für den Ersatz des Materials, zuzüglich 10% Umtriebsentschädigung,
verrechnet. Die Kosten basieren auf dem Richtpreis des von der GVZ
betriebenen Materiallagers (ohne Subventionen) oder, wenn dort nicht
erhältlich, auf dem Selbstkostenpreis.
2 Für die Entsorgung von Abfällen werden die tatsächlichen Ent-
sorgungskosten, zuzüglich 3% Umtriebsentschädigung, verrechnet.
Fahrzeug- und
Gerätekosten
Verbrauchs-
material und
Entsorgungs-
kosten
2
Tarifordnung – Verkehrsunfälle und Fahrzeugbrände
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