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Art. 4 : Tarifordnung für die Aufwendungen von Feuerwehreinsätzen bei Verkehrsunfällen und Fahrzeugbränden

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Art. 4

1 Für den Einsatz von Fahrzeugen und Geräten (ohne Perso-

nal) werden folgende Kosten verrechnet

a. Anhänger Fr. 100 pro Einsatzstunde

b. Autodrehleiter Fr. 400 pro Einsatzstunde

c. Containertransportfahrzeug, leer Fr. 600 pro Fahrzeug und Einsatz

d. Fahrzeuge über 7,5 t, Fr. 300 pro Einsatzstunde

z. B. Tanklöschfahrzeug Fr. 100 pro Einsatzstunde

e. Fahrzeuge bis 7,5 t Fr. 350 pro Einsatzstunde

f. Hubrettungsfahrzeug Fr. 300 pro Einsatzstunde

g. Einsatzleit-/Kommandofahrzeug Fr. 300 pro Einsatzstunde

h. Hochleistungslüfterfahrzeug Fr. 120 pro Gerät und Einsatz

i. Kreislaufgerät Fr. 300 pro Einsatzstunde

j. Pionierfahrzeug Fr. 400 pro Einsatzstunde

k. Universallöschfahrzeug

2 Die verrechenbare Einsatzzeit beginnt mit der Ausfahrt des Fahr-

zeuges aus dem Feuerwehrlokal und endet mit dessen Rückkehr.

Erfolgt die Verrechnung nach Einsatzstunden, wird die erste angebro-

chene Einsatzstunde als volle Stunde verrechnet. Die weitere Einsatz-

zeit wird auf die Viertelstunde genau verrechnet.

3 Die in den Fahrzeugen mitgeführten Geräte sind mit Ausnahme

der Kreislaufgeräte in den Fahrzeugkosten inbegriffen.

4 Fahrzeuge und Geräte von beigezogenen Dritten werden zu den

von diesen in Rechnung gestellten Kosten, zuzüglich 3% Umtriebsent-

schädigung, verrechnet.

5 Die Tarife nach Abs. 1 umfassen auch die Vorhaltekosten nach

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