861.32
CH-ZH
Art. 3 : Tarifordnung für die Aufwendungen von Feuerwehreinsätzen bei Verkehrsunfällen und Fahrzeugbränden
Art. 3
1 Für den Einsatz von Personal werden folgende Kosten ver- Personalkosten
rechnet: Fr. 125 pro Einsatzstunde für Angehörige der Milizfeuerweh-
ren, Fr. 180 pro Einsatzstunde für Angehörige der Berufsfeuerwehren.
2 Die verrechenbare Einsatzzeit für das Personal dauert von der
Alarmierung bis zur Entlassung, einschliesslich der Wiederherstellung
der Einsatzbereitschaft der Fahrzeuge und Geräte (Retablierung). Die
erste angebrochene Einsatzstunde wird als volle Stunde verrechnet.
Die weitere Einsatzzeit wird auf die Viertelstunde genau verrechnet.
3 Für beigezogene Dritte werden die von diesen in Rechnung gestell-
ten Kosten, zuzüglich 3% Umtriebsentschädigung, verrechnet.
4 Die Tarife nach Abs. 1 umfassen auch die Vorhaltekosten nach