861.21
VSGBOSIPOSFP
CH-ZH
Art. 9 : Verordnung über die Subventionen der Gebäudeversicherung an den Brandschutz (VSGB)
Art. 9
14 1 Die Gemeinden, Wasserversorgungsgenossenschaften und
-korporationen, Private und die Flughafen Zürich AG sind zuständig
für den Unterhalt und die Kontrollwartung der Hydranten auf ihrem
Gebiet.
2 Die GVZ erlässt Richtlinien für die Ausführung der Löschwasser-
versorgung.