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861.21 VSGBOSIPOSFP CH-ZH

Art. 9 : Verordnung über die Subventionen der Gebäudeversicherung an den Brandschutz (VSGB)

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Art. 9

14 1 Die Gemeinden, Wasserversorgungsgenossenschaften und

-korporationen, Private und die Flughafen Zürich AG sind zuständig

für den Unterhalt und die Kontrollwartung der Hydranten auf ihrem

Gebiet.

2 Die GVZ erlässt Richtlinien für die Ausführung der Löschwasser-

versorgung.

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