861.21
VSGBOSIPOSFP
CH-ZH
Art. 3 : Verordnung über die Subventionen der Gebäudeversicherung an den Brandschutz (VSGB)
Art. 3
14 Die GVZ trägt die Kosten für die Ausbildung der kommu- Ausbildung,
nalen Brandschutzbeauftragten und die Brandschutzaufklärung, so- Aufklärung
weit sie dabei mitwirkt. Sie kann die Ausbildung im Brandschutz allge-
mein unterstützen.
II. Subventionen an die Brandbekämpfung5
1. Feuerwehrwesen