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861.21 VSGBOSIPOSFP CH-ZH

Art. 3 : Verordnung über die Subventionen der Gebäudeversicherung an den Brandschutz (VSGB)

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Art. 3

14 Die GVZ trägt die Kosten für die Ausbildung der kommu- Ausbildung,

nalen Brandschutzbeauftragten und die Brandschutzaufklärung, so- Aufklärung

weit sie dabei mitwirkt. Sie kann die Ausbildung im Brandschutz allge-

mein unterstützen.

II. Subventionen an die Brandbekämpfung5

1. Feuerwehrwesen

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