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Art. 20 : Verordnung über die Subventionen der Gebäudeversicherung an den Brandschutz (VSGB)

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Art. 20

Bauzinsen, Versicherungsprämien, Anschluss- und allge- Nicht

meine Gebühren, Provisorien, Reparaturen und Unterhaltsarbeiten subventions-

sind nicht subventionsberechtigt.

berechtigte

Kosten

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