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861.21 VSGBOSIPOSFP CH-ZH

Art. 2 : Verordnung über die Subventionen der Gebäudeversicherung an den Brandschutz (VSGB)

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Art. 2

1 Subventionsberechtigt sind insbesondere die Errichtung Subventions-

von Brandmauern, Brandunterteilungen und Fluchtwegen sowie der berechtigung

Einbau von Brandmelde- und automatischen Löschanlagen.

und -ansätze

2 Die Subventionen betragen 40% der Erstellungskosten.12

3 Die GVZ setzt die weiteren Bedingungen der Subventionsleis-

tung fest.14

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

BRGE.IV.Nr.0154.201 · zh (§ 2 Abs. 3 VSGB)
Subsidy Rejection Upheld for Mandatory Fire Safety Improvements
versicherungsanstalt an den Brandschutz (VSGB). Die weiteren Bedingungen der Subventionsleistung hat die GVZ sodann gestützt auf § 2 Abs. 3 VSGB in ihrem Reglement «Subventionen an Verbesserungen des Brandschutzes» vom 9. April 2013 (Reglement GVZ, in Kraft seit 1. Mai 2013