861.21
VSGBOSIPOSFP
CH-ZH
Art. 19 : Verordnung über die Subventionen der Gebäudeversicherung an den Brandschutz (VSGB)
Art. 19
Bei Zweckentfremdung, vorzeitiger Veräusserung bzw. Un- Anrechnung
tergang von Bauten oder Ausrüstungen, für deren Erstellung oder früher
Anschaffung Subventionen ausgerichtet worden sind, werden diese ausgerichteter
bei der Subventionierung einer Neubaute oder Neuanschaffung ange-
messen angerechnet.
Subventionen