861.21
VSGBOSIPOSFP
CH-ZH
Art. 1 : Verordnung über die Subventionen der Gebäudeversicherung an den Brandschutz (VSGB)
Art. 1
14 Die Gebäudeversicherung (GVZ) kann an die Kosten frei- Verbesserung
willig erstellter, vorschriftsgemässer Brandschutzmassnahmen eine ein- des
malige Subvention gewähren, sofern der Personen- oder Gebäudeschutz Brandschutzes
dadurch wesentlich verbessert wird und das Gebäude bei ihr versichert
ist.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)
BRGE.IV.Nr.0154.201 · zh (§ 1 VSGB)
Subsidy Rejection Upheld for Mandatory Fire Safety Improvements
ubventionen an Verbesserungen des Brandschutzes» vom 9. April 2013 (Reglement GVZ, in Kraft seit 1. Mai 2013) festgesetzt. Gemäss § 1 VSGB gewährt die GVZ an die Erstellungskosten freiwillig erstellter, vorschriftsgemässer Brandschutzmassnahmen eine einmalige Subventi