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861.21 VSGBOSIPOSFP CH-ZH

Art. 1 : Verordnung über die Subventionen der Gebäudeversicherung an den Brandschutz (VSGB)

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Art. 1

14 Die Gebäudeversicherung (GVZ) kann an die Kosten frei- Verbesserung

willig erstellter, vorschriftsgemässer Brandschutzmassnahmen eine ein- des

malige Subvention gewähren, sofern der Personen- oder Gebäudeschutz Brandschutzes

dadurch wesentlich verbessert wird und das Gebäude bei ihr versichert

ist.

Verordnung über die Subventionen der Gebäudeversicherung an den Brandschutz (VSGB) Art. 2 →

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

BRGE.IV.Nr.0154.201 · zh (§ 1 VSGB)
Subsidy Rejection Upheld for Mandatory Fire Safety Improvements
ubventionen an Verbesserungen des Brandschutzes» vom 9. April 2013 (Reglement GVZ, in Kraft seit 1. Mai 2013) festgesetzt. Gemäss § 1 VSGB gewährt die GVZ an die Erstellungskosten freiwillig erstellter, vorschriftsgemässer Brandschutzmassnahmen eine einmalige Subventi