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855.21 TMVOTMROMR CH-ZH

Art. 8 : Verordnung über den Transport von mobilitätsbehinderten Personen (TMV)

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Art. 8

5 1 Für Organisationen, die Transportdienstleistungen anbieten Weitere

und gemäss § 4 Abs. 5 TMG um Subventionen ersuchen, gelten die Anbieterinnen

Voraussetzungen von § 7 Abs. 1 dieser Verordnung sinngemäss.

2 Das Amt schliesst mit den Anbieterinnen und Anbietern Leistungs-

vereinbarungen ab.

§§ 9-16.6

§§ 16 a und 16 b.6

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