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855.21 TMVOTMROMR CH-ZH

Art. 6 : Verordnung über den Transport von mobilitätsbehinderten Personen (TMV)

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Art. 6

5 Beitragsberechtigt sind Freizeitfahrten von mobilitätsbehin-

derten Personen, die durch Anbieter von Transportdienstleistungen er-

bracht werden, die sich bei ProMobil angeschlossen haben, sowie bei

weiteren Anbieterinnen und Anbietern mit Leistungsvereinbarung.

Anschluss bei

ProMobil

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