855.21
TMVOTMROMR
CH-ZH
Art. 6 : Verordnung über den Transport von mobilitätsbehinderten Personen (TMV)
Art. 6
5 Beitragsberechtigt sind Freizeitfahrten von mobilitätsbehin-
derten Personen, die durch Anbieter von Transportdienstleistungen er-
bracht werden, die sich bei ProMobil angeschlossen haben, sowie bei
weiteren Anbieterinnen und Anbietern mit Leistungsvereinbarung.
Anschluss bei
ProMobil