Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
855.2 TMGLTPMR CH-ZH

Art. 2 : Gesetz über den Transport von mobilitätsbehinderten Personen (TMG)

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Art. 2

Direktion im Sinne dieses Gesetzes ist die für das Sozialwesen Zuständige

zuständige Direktion des Regierungsrates.

Direktion

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