855.12
ALVOFCSLDOFCAT
CH-ZH
Art. 3 : Verordnung über die Ausbildungspflicht in der Langzeitpflege (ALV)
Art. 3
Der kantonale Nachwuchsbedarf in einem Pflegeberuf ent-
spricht der Zahl der in diesem Beruf tätigen Personen, dividiert durch
die durchschnittliche Verweildauer im Beruf.