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855.12 ALVOFCSLDOFCAT CH-ZH

Art. 3 : Verordnung über die Ausbildungspflicht in der Langzeitpflege (ALV)

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Art. 3

Der kantonale Nachwuchsbedarf in einem Pflegeberuf ent-

spricht der Zahl der in diesem Beruf tätigen Personen, dividiert durch

die durchschnittliche Verweildauer im Beruf.

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