Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
855.11 CH-ZH

Art. 6 : Verordnung über die Pflegeversorgung

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (14 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 6

Das Standardangebot an Alltagsgestaltung und Betreuung

bei stationärem Aufenthalt umfasst

a. im Bereich Alltagsgestaltung

1. Organisation kultureller und gesellschaftlicher Anlässe, die allen

Leistungsbezügerinnen und -bezügern offenstehen,

2. Förderung von sozialen Kontakten,

3. Rücksichtnahme auf religiöse bzw. spirituelle Bedürfnisse der

Leistungsbezügerinnen und -bezüger,

4. Einräumung von Besuchszeiten zwischen 9.00 und 21.00 Uhr,

2

Verordnung über die Pflegeversorgung

855.11

5. Schaffung eines angemessenen Rahmens für Sterbende und

Ermöglichung von Abschiedsritualen;

b. im Bereich Betreuung: Notwendige individuelle Leistungen.

← Art. 5 Verordnung über die Pflegeversorgung Art. 7 →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →