855.11 CH-ZH Art. 12 : Verordnung über die Pflegeversorgung Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (14 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md) Art. 12 7 ← Art. 11 Verordnung über die Pflegeversorgung Art. 13. Die Gemeinden erstellen das Versorgungskonzept gemäss Übergangs- → Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist? Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI. Fall in Legislator öffnen →