Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung

Art. 8

Die Gemeinde plant ihr Angebot an Pflegeheimplätzen nach

anerkannten Methoden. Die Direktion kann dazu Vorschriften erlas-

sen oder eine Methode verbindlich erklären.

Pflicht-

leistungen

a. Pflege-

leistungen

3. Abschnitt: Finanzierung

A. Im Allgemeinen

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