Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
852.21 KJVOFEJ CH-ZH

Art. 8 : Kinder und Jugendheimverordnung (KJV)

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Art. 8

Dienstleistungsangebote in der Familienpflege umfassen

a. Vermittlung von Pflegeplätzen in Pflegefamilien,

b. sozialpädagogische Begleitung von Pflegeverhältnissen,

c. sozialpädagogische Begleitung von Betreuung und Wohnen in der

bisherigen Pflegefamilie von Leistungsbeziehenden nach dem voll-

endeten 18. Altersjahr.

c. Dienst-

leistungs-

angebote in der

Familienpflege

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