Art. 72 : Kinder und Jugendheimverordnung (KJV)
Art. 72
1 Für nach bisherigem Recht finanzierte ergänzende Hilfen Kosten-
zur Erziehung für Leistungsbeziehende mit Wohnsitz im Kanton gilt übernahme-
die Kostenübernahmegarantie gemäss Kinder- und Jugendheimgesetz- garantien
gebung bis längstens 18 Monate nach Inkrafttreten dieser Verordnung
als erteilt.
2 Anträge um Änderung oder Verlängerung des Leistungsbezugs sind
gemäss den Bestimmungen über das Verfahren betreffend die Kosten-
übernahme gemäss §§ 59 ff. einzureichen.
1 OS 76, 625; Begründung siehe AB1 2021-10-29.
2 Inkrafttreten: 1. Januar 2022.
3 LS 177.111.
4 LS 211.17.
5 LS 412.100.
6 LS 852.2.
7 SR 211.222.338.
8 Fassung gemäss Vfg. des Amtes für Jugend und Berufsberatung vom 11. Okto-
ber 2022 (OS 77, 554; AB1 2022-10-14). In Kraft seit 1. Januar 2023.
9 Fassung gemäss Vfg. des Amtes für Jugend und Berufsberatung vom 16. Okto-
ber 2023 (OS 78, 509; ABI 2023-10-20). In Kraft seit 1. Januar 2024.
10 Fassung gemäss Vfg. des Amtes für Jugend und Berufsberatung vom 22. Okto-
ber 2024 (OS 79, 473; ABI 2024-10-25). In Kraft seit 1. Januar 2025.
1. 1. 25-127
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852.21
Anhang 1
Kinder- und Jugendheimverordnung (KJV)
Raumflächenvorgaben (§ 49 Abs. 1 lit. d und Abs. 3)
1. Wohnen
Ziffer Raumbezeichnung m²
1.1 Zimmer der Leistungsbeziehenden 20
1.2 Wohn- und Essbereich 15 pro Platz gemäss LV
1.3 Küche 2 pro Platz gemäss LV
1.4 Vorratsraum 10
1.5 Freizeitraum/Spielraum innen 5 pro Platz gemäss LV
1.6 Hausaufgaben-/Computerraum 2 pro Platz gemäss LV
1.7 Büro-/Besprechungszimmer 30
1.8 Sitzungszimmer 30
1.9 Personalzimmer für Übernachtung 20
1.10 Gruppengarderoben 15
1.11 Besucherzimmer 20
1.12 Aussenbereich/Gartensitzplatz 3 pro Platz gemäss LV
1.13 Waschküche 15
1.14 Raum für Haushaltsvorrat 10
1.15 Putzraum 10
1.16 Liegeraum und Sanitätszimmer 4 pro Liegestelle
1.17 Abstellraum Wohngruppe 15
1.18 Ausgussraum 6
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Kinder- und Jugendheimverordnung (KJV)
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2.
Räume für Leistungen in agogisch gestalteter Bildung
in beruflicher Praxis, agogisch gestalteter Beschäftigung
und Tageswohnen
Ziffer
Raumbezeichnung
m²
2.1
Sitzungszimmer/Zimmer für Agoginnen
und Agogen/Bibliothek/Sammlung/
20
Vorbereitung
2.2 Pausenraum
2
pro Arbeitsplatz
2.3
Ruheraum
3,5
pro Platz gemäss LV
2.4
Lagerraum
8
(Rohmaterial- und Werkzeuglager)
pro Arbeitsplatz
2.5
Liegeraum und Sanitätszimmer
4
pro Liegestelle
2.6
Garderoben/Waschraum
1,5
pro Arbeitsplatz
2.7
Putzraum
10
3.
Verwaltung
3.1
Büros
15
pro Arbeitsplatz
3.2
Sitzungszimmer
25
3.3 Cafeteria
2
pro Arbeitsplatz
3.4 Archiv
20
3.5
Putzraum
6
1. 1. 25-127
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4. Allgemeine Räume
Kinder- und Jugendheimverordnung (KJV)
Ziffer
Raumbezeichnung
m2
4.1
Mehrzweckraum
2
pro Platz gemäss LV
4.2
Stuhlmagazin/Abstellraum
20
4.3
Speisesaal
2,5
pro Platz gemäss LV
4.4
Office
30
4.5
Putzraum
6
5.
Hauswirtschaftliche Versorgung
5.1
Betriebsküche
1,5
pro Platz gemäss LV
5.2
Nebenräume zu Küche
1,5
pro Platz gemäss LV
5.3
Wäscherei/Lingerie
1,8
pro Platz gemäss LV
5.4
Werkstatt
20
5.5
Schrankraum
1,5
pro Platz gemäss LV
5.6
Lagerräume
1,5
pro Platz gemäss LV
5.7
Abstellraum
50
5.8
Putzraum
6
6.
Aussenanlagen
6.1
Spielbereich
2
pro Platz gemäss LV
6.2
Abstellraum
1
pro Platz gemäss LV
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Kinder- und Jugendheimverordnung (KJV)
7. Personal
Ziffer Raumbezeichnung
7.1 Garderoben
7.2 Aufenthalts- und Pausenraum
m2
1
2
pro Arbeitsplatz
pro Arbeitsplatz
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1. 1. 25-127
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Anhang 2
Kinder- und Jugendheimverordnung (KJV)
Berechnung der anrechenbaren Kosten (§ 52)
1. Grundlagen
Norm SIA 416 Flächen und Volumen von Gebäuden
(Bezugsquelle: sia.ch)
Zürcher Index der Wohnbaupreise
(Bezugsquelle: stadt-zuerich.ch)
Baukostenplans (BKP) der Schweizerischen Zentralstelle für Baurationalisierung
(Bezugsquelle: crb.ch)
2. Anrechenbar sind Kosten gemäss den BKP Hauptgruppen wie folgt
BKP 0 Grundstück
BKP 1 Vorbereitungsarbeiten
BKP 2 Gebäude
Die Kosten sind gemäss dem tatsächlichen
Aufwand anrechenbar. Der Grundstücks- bzw.
Baurechtserwerb, BKP 011 bzw. 012, ist
beschränkt auf die unmittelbar für den Bau
benötigte Fläche mit angemessenem Um-
schwung. Beiträge für Land, das sich bereits
im Besitz der Trägerschaft befindet, sind aus-
geschlossen.
Die Kosten sind gemäss dem tatsächlichen
Aufwand anrechenbar.
Für Neu- und Umbauten sowie umfassende
Instandsetzungen erfolgt die Festlegung der
pauschal anrechenbaren Baukosten durch die
Multiplizierung der anrechenbaren Geschoss-
fläche (GF) nach Norm SIA 416 mit dem ak-
tuellen Kostenkennwert aus dem Zürcher
Index der Wohnbaupreise (Fr. einschliesslich
MWSt BKP 2 pro m² GF SIA 416). Bei Umbau-
ten und Instandsetzungen wird die Pauschale
mit einem Korrekturfaktor entsprechend der
Eingriffstiefe angepasst. Bei Baumassnahmen,
die nur einzelne Arbeitsgattungen umfassen
und bei denen eine Festlegung über Flächen-
pauschalen nicht sinnvoll ist (z. B. Fassaden-
instandsetzungen, Erneuerung der Sanitär-
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Kinder- und Jugendheimverordnung (KJV)
BKP 3 Betriebseinrichtung
BKP 4 Umgebung
BKP 5 Baunebenkosten
BKP 6, 7 und 8 Reservepositionen
BKP 9 Ausstattung
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räume, Heizungsersatz), sind die Kosten
gemäss dem tatsächlichen Aufwand anrechen-
bar.
Es werden alle über einen normalen Wohn-
bzw. Bürohausstandard hinausgehenden
Einrichtungen erfasst. Das sind z. B. Gastro-
küchen, Lingerien, Therapiebäder, Labore.
Die Kosten sind gemäss dem tatsächlichen
Aufwand anrechenbar.
Die Kosten sind gemäss dem tatsächlichen
Aufwand anrechenbar.
Die Kosten sind gemäss dem tatsächlichen
Aufwand anrechenbar. Die MWSt-Beträge
sind in den jeweiligen Positionen, bei denen
sie anfallen, zu verbuchen und abzurechnen.
Rückstellungen und Reserven sind in der
Position 58 zu verbuchen.
Diese Hauptgruppen sind nicht zu verwenden.
Die Kosten sind gemäss dem tatsächlichen
Aufwand anrechenbar.
3. Nicht anrechenbar sind abweichend vom BKP Kosten für
Sanierung Altlasten gemäss BKP 018
Vermittlungsprovisionen gemäss BKP 025
Abfindungen, Servitute und Beiträge gemäss BKP 03
Finanzierung vor Baubeginn gemäss BKP 04
Eigenkapitalzinsen gemäss BKP 545
Liegenschaftssteuer während der Bauzeit gemäss BKP 546
Betriebsplanung gemäss BKP 557
Reisespesen gemäss BKP 565
Grundsteinlegung, Aufrichte und Einweihung gemäss BKP 566
Baureklame gemäss BKP 568
Mehrwertsteuer gemäss BKP 57
Rückstellungen und Reserven gemäss BKP 58
Übergangskonten für Honorare gemäss BKP 59
1. 1. 25-127
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