852.21
KJVOFEJ
CH-ZH
Art. 60 : Kinder und Jugendheimverordnung (KJV)
Art. 60
Mit einem Antrag um Kostenübernahme für den Bezug von
ergänzenden Hilfen zur Erziehung bei Leistungserbringenden ohne LV
sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen
a. eine Begründung, weshalb der beabsichtigte Leistungsbezug bei einer
oder einem Leistungserbringenden ohne LV erfolgen soll,
b. ein Nachweis, dass die Bewilligungs- oder Meldevorschriften gemäss
der Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern und den Vor
gaben des zuständigen Kantons erfüllt werden,
c. Angaben zu den Kosten des Leistungsbezugs.
Einbezug der
Minderjährigen