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Art. 60 : Kinder und Jugendheimverordnung (KJV)

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Art. 60

Mit einem Antrag um Kostenübernahme für den Bezug von

ergänzenden Hilfen zur Erziehung bei Leistungserbringenden ohne LV

sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen

a. eine Begründung, weshalb der beabsichtigte Leistungsbezug bei einer

oder einem Leistungserbringenden ohne LV erfolgen soll,

b. ein Nachweis, dass die Bewilligungs- oder Meldevorschriften gemäss

der Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern und den Vor

gaben des zuständigen Kantons erfüllt werden,

c. Angaben zu den Kosten des Leistungsbezugs.

Einbezug der

Minderjährigen

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